Internationale Marken

Schützen Sie Ihre Marke international

Ist eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen, gilt ihr Schutz ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland. Gerade für international operierende Unternehmen macht es durchaus Sinn, eine Marke auch im Ausland schützen zu lassen.

Es gibt die Möglichkeit, eine Marke europaweit als Unionsmarke eintragen zu lassen oder aber eine internationale Marke von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) schützen zu lassen.

Welche Strategie die richtige ist, richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Markenanmelders.

Patentanwalt Hansen berät Sie umfassend bei der Wahl des für Sie passenden (internationalen) Schutzrechtssystems für Ihre Marke. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen überall dort auf der Welt vertreten werden, wo es für Sie erforderlich ist.

Unionsmarke

Eine Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) bietet Schutz innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU). Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante ist für die Eintragung von Unionsmarken zuständig.

Die Schutzdauer beträgt zunächst zehn Jahre und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Doch: Sollte in nur einem der EU-Mitgliedstaaten ein Hinderungsgrund für die Eintragung der Marke bestehen, kann keine Unionsmarke eingetragen werden.

Internationale Marke

Auf der Grundlage Ihrer beim DPMA eingetragenen Marke, können Sie bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) den Antrag auf internationale Registrierung stellen. Auf diese Weise können Sie weltweit Markenschutz in ausgewählten Staaten erlangen.

Weist eines der in Ihrem WIPO-Antrag genannten Länder die Eintragung als Marke zurück, bleibt der Markenschutz – anders als bei der Gemeinschaftsmarke – in den anderen ausgewählten Ländern dennoch bestehen.

HQuadrat vertritt Sie direkt

EPO - Europäisches Patentamt
WIPO - World Intellectual Property Organization
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
 

 

  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • World intellectual property organization (WIPO)

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Das Patentförderungsprogramm verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu unterstützen

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