Marken

Marken schaffen Orientierung

Marken gehören zum Kapital eines Unternehmens, Erfolg ist häufig eng an das Image seiner Marken gekoppelt. Eine Marke ist der Herkunftshinweis eines Produkts. Sie kennzeichnet Produkte und Leistungen eines Unternehmens und macht Unternehmen und deren Produkte bzw. Dienstleistungen voneinander unterscheidbar.

Eine Marke, früher Warenzeichen, macht aus einem beliebigen Produkt einen unverwechselbaren Markenartikel und sorgt für den enorm wichtigen Wiedererkennungswert eines Produkts.

Das Recht an einer Marke verleiht seinem Inhaber nach der Markenanmeldung die Möglichkeit, seine Waren und Dienstleistungen von denen seiner Konkurrenz abzuheben. Damit bieten Marken Verbrauchern Orientierung und schaffen zugleich Kaufanreize.

Wer eine Marke anmeldet und sich damit Markenschutz sichert, ergänzt zudem auch die patentrechtliche Absicherung im Bereich des Marketings. Nach Ablauf des zwanzig Jahre währenden Technikschutzes des Patents, sollte der Markenname so stark sein, dass ohnehin alle Verbraucher nach dieser Marke suchen.

Marke anmelden

Eine Marke besteht aus zwei Teilen: dem Zeichen und den Produkten oder den Dienstleistungen, für die das entsprechende Zeichen als Marke eingetragen wird. Es gibt Wortmarken, Bildmarken und kombinierte Wort-Bild-Marken. Die Anmeldung einer Marke kann zurückgewiesen werden, wenn dieses Zeichen nicht als unverwechselbar anerkannt wird. Es muss Unterscheidungskraft haben und darf keinem Freihaltebedürfnis unterliegen.

„Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden.“ (§ 3 Abs. 1 Markengesetz).

Waren- & Dienstleistungsverzeichnis

Marken werden nur für bestimmte Dienstleistungs- und Warengruppen eingetragen. Bei der Anmeldung muss detailliert aufgezählt werden, für welche Waren und Dienstleistungen konkret Markenschutz erreicht werden soll. Ein korrektes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beschleunigt den Prozess der Markenanmeldung.

Wichtig: Nach der Anmeldung beim DPMA kann das Verzeichnis nicht mehr erweitert werden.

Und: Je mehr Klassen für den Markenschutz in Anspruch genommen werden, desto höher sind die Anmeldegebühren und desto größer wird die Kollisionsgefahr mit der Wahrscheinlichkeit, dass Inhaber älterer Marken gegen die Markeneintragung vorgehen werden.

Ernsthafte Benutzung

Marken unterliegen dem Zwang ernsthafter Benutzung. Das heißt, dass eine Marke auch für alle beanspruchten Waren oder Dienstleistungen benutzt werden muss, um das Recht am Markenschutz zu behalten.

Nach einer fünfjährigen Schonfrist kann andernfalls auf Initiative Dritter die Löschung der Marke – jedenfalls für nicht benutzte Waren und Dienstleistungen - erfolgen.

Schutzrechtsdauer

Die Schutzrechtsdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Wird die entsprechende Gebühr nach jeweils zehn Jahren nicht mehr gezahlt, endet der Markenschutz.

Markenrecherche

Mit der Eintragung in das Markenregister durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine Marke geschützt und der Markeninhaber kann anderen die Verwendung einer identischen oder mit ihr verwechselbaren Kennzeichnung untersagen.

Aber: Das DPMA prüft nicht, ob eine Marke in ähnlicher oder gleicher Form bereits existiert. Wer eine Marke anmeldet, ist aufgefordert, zu recherchieren, ob die Marke bestehende Rechte Dritter verletzt. In diesem Fall könnte gegen die Marke Widerspruch erhoben und sie eventuell gelöscht werden.

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EPO - Europäisches Patentamt
WIPO - World Intellectual Property Organization
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
 

 

  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Europäisches Patentamt (EPA)
  • World intellectual property organization (WIPO)

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